AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lorenz RF Systems | Verkauf, Versand und Umbauarbeiten | Stand: 2. September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Lorenz RF Systems und seinen Kunden. Sie gelten für neue Produkte, kundenspezifische Anfertigungen, Zubehör sowie Arbeiten an kundeneigenen Geräten. Lorenz RF Systems gewährt keine freiwillige Garantie. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben in jedem Fall vorbehalten.
1. Anbieter und Kundendienst
Vertragspartner: Lorenz RF Systems, Alexander Lorenz
Anschrift: Rietenbergstrasse 1, 5614 Sarmenstorf AG, Schweiz
UID: CHE-152.913.227
Kontakt: info@lorenz-rf-systems.com | www.lorenz-rf-systems.com
Kundendienst: Samstag, 09:00-12:00 Uhr, Telefon 043 817 33 61
Aus dem Ausland: +41 43 817 33 61
2. Geltungsbereich und Kundengruppen
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von Lorenz RF Systems, unabhängig davon, ob der Vertrag über den Webshop, per E-Mail, telefonisch oder auf andere Weise abgeschlossen wird. Geliefert wird grundsätzlich weltweit, soweit die Lieferung rechtlich zulässig und tatsächlich durchführbar ist.
Konsument ist eine natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Vertragsschluss im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Lorenz RF Systems ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem ein Konsument seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, sofern und soweit sie auf den Vertrag zwingend anwendbar sind.
3. Angebot und Vertragsschluss
Produktdarstellungen, Preislisten und Angaben im Webshop sind grundsätzlich unverbindlich und stellen eine Einladung zur Bestellung dar. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung, Versand der Ware oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang der Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich als Annahme bezeichnet ist.
Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde kann Eingabefehler vor Absenden einer Onlinebestellung korrigieren. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser AGB wird Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden zuvor zugänglich gemacht und von ihm akzeptiert wurde.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder im Angebot ausgewiesenen Preise in Schweizer Franken (CHF). Soweit nicht anders angegeben, enthalten Preise für Lieferungen innerhalb der Schweiz die gesetzliche Schweizer Mehrwertsteuer. Verpackungs-, Versand- und sonstige ausdrücklich ausgewiesene Nebenkosten werden zusätzlich berechnet.
Zahlungen sind per Kreditkarte, Banküberweisung oder TWINT möglich. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung im Voraus. Die Bearbeitung oder Fertigung kann bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgestellt werden. Barzahlung und Abholung werden derzeit nicht angeboten. Bank- und Transaktionskosten des Kunden trägt der Kunde.
5. Weltweiter Versand, Zoll und Lieferung
Lorenz RF Systems versendet weltweit. Voraussetzung sind die Verfügbarkeit eines geeigneten Transportdienstleisters sowie die Einhaltung der jeweils geltenden Export-, Import-, Sanktions-, Funk- und Produktvorschriften. Ist eine Lieferung an den Bestimmungsort nicht zulässig oder nicht mit vertretbarem Aufwand möglich, kann Lorenz RF Systems die Bestellung ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten; bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
Bei Lieferungen ausserhalb der Schweiz sind Zölle, Einfuhrsteuern, Einfuhrumsatzsteuer, Zollabfertigungsgebühren und sonstige empfängerseitige Abgaben nicht im Preis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen sind. Sie sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist für richtige und vollständige Lieferangaben sowie die Einhaltung der Einfuhrvorschriften verantwortlich.
Liefer- und Fertigungszeiten sind Schätzungen, sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde. Unvorhersehbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Lorenz RF Systems, insbesondere Transportstörungen, Lieferantenausfälle, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt, verlängern die Fristen angemessen. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig; zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.
Bei Konsumenten geht die Gefahr grundsätzlich mit Übergabe der Ware über. Bei Unternehmern geht die Gefahr, soweit gesetzlich zulässig, mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
6. Prüfung, Transportschäden und Mängelanzeige
Der Kunde hat die Ware nach Erhalt im üblichen Umfang zu prüfen. Sichtbare Transportschäden sollen beim Transportdienstleister vermerkt, fotografiert und Lorenz RF Systems umgehend gemeldet werden. Die Unterlassung einer solchen Transportmeldung lässt zwingende gesetzliche Rechte von Konsumenten unberührt.
Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich in Textform an info@lorenz-rf-systems.com zu melden. Die Meldung soll Kaufdatum, Rechnungs- oder Auftragsnummer, eine genaue Fehlerbeschreibung und möglichst aussagekräftige Bilder enthalten. Unternehmer haben erkennbare Mängel unverzüglich nach Prüfung und verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Lorenz RF Systems ist Gelegenheit zur Prüfung zu geben. Rücksendungen sind vorab abzustimmen und transportsicher zu verpacken.
7. Rücktritt, Widerruf und freiwillige Rücknahme
Lorenz RF Systems gewährt kein freiwilliges Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht. Nach Annahme sind Bestellungen verbindlich. Eine Rücknahme aus Kulanz bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Zwingende Widerrufs- oder Rücktrittsrechte, die bei grenzüberschreitenden Konsumentenverträgen anwendbar sind, bleiben unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, besteht kein Widerrufsrecht bei kundenspezifisch angefertigten oder eindeutig personalisierten Waren sowie bei vollständig erbrachten Umbau- oder sonstigen Dienstleistungen, deren Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden begonnen hat.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von Lorenz RF Systems. Der Kunde ermächtigt Lorenz RF Systems, einen Eigentumsvorbehalt auf seine Kosten in das am Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden zuständige Register eintragen zu lassen, soweit dies nach dem anwendbaren Recht erforderlich und zulässig ist, und verpflichtet sich zur notwendigen Mitwirkung.
9. Gewährleistung für neue Produkte
Für neue Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Konsumenten 24 Monate ab Ablieferung. Gegenüber Unternehmern beträgt sie, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate. Erfasst sind Mängel, die bei der Ablieferung bereits bestanden oder deren Ursache zu diesem Zeitpunkt vorhanden war, sowie das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften.
Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt zunächst nach Wahl von Lorenz RF Systems eine Reparatur oder Ersatzlieferung. Ist diese nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren anwendbaren gesetzlichen Mängelrechte zu. Eine allfällige Herstellergarantie ist eine selbständige Leistung des Herstellers und begründet keine freiwillige Garantie von Lorenz RF Systems.
10. Kosten bei Beanstandungen
Der Kunde trägt die Kosten der Einsendung zunächst selbst. Bei einer berechtigten und von diesen Bestimmungen erfassten Beanstandung erstattet Lorenz RF Systems die angemessenen Kosten der günstigsten üblichen Versandart, soweit dies gesetzlich geschuldet ist. Liegt kein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, kann Lorenz RF Systems nach vorheriger Information angemessene Prüf-, Bearbeitungs- und Rücksendekosten verlangen. Unangekündigte oder unfrei eingesandte Ware kann, soweit gesetzlich zulässig, zurückgewiesen werden.
11. Ausschlüsse und funkabhängige Eigenschaften
Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:
- normalen Verschleiss sowie Verlust oder verbrauchsbedingten Austausch von O-Ringen, Schutzkappen und vergleichbaren Kleinteilen;
- unsachgemässe Verwendung, Montage, Lagerung, Wartung oder Nichtbeachtung von Bedienungs- und Sicherheitshinweisen;
- Überschreitung angegebener mechanischer, elektrischer oder funktechnischer Belastungs- und Leistungsgrenzen;
- Veränderungen, Reparaturen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte, die nicht von Lorenz RF Systems freigegeben wurden;
- Schäden durch Sturz, unzureichende Sicherung, Transport nach Gefahrübergang, Sturm, Blitzschlag, Feuchtigkeit, Korrosion, Überspannung oder andere äussere Einwirkungen.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zusicherung werden kein bestimmtes SWR, keine bestimmte Reichweite, keine Störungsfreiheit und kein Zustandekommen einer Funkverbindung geschuldet. Diese Eigenschaften hängen unter anderem von Antenne, Frequenz, Aufbau, Standort, Bodenverhältnissen, Funkgerät, Verkabelung und Ausbreitungsbedingungen ab.
12. Kundenspezifische Anfertigungen und Umbauarbeiten
Bei Sonderanfertigungen ist die vom Kunden freigegebene Zeichnung, Beschreibung oder Auftragsbestätigung massgebend. Branchenübliche Mass-, Farb- und Oberflächentoleranzen, insbesondere bei Bearbeitung und Eloxaloberflächen, stellen keinen Mangel dar, sofern Funktion und vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt sind. Nachträgliche Änderungswünsche können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen und werden erst nach Bestätigung ausgeführt.
Bei Arbeiten an kundeneigenen Geräten bestätigt der Kunde sein Eigentum oder seine Verfügungsberechtigung. Der Ausgangszustand und bekannte Mängel sollen vor Arbeitsbeginn dokumentiert werden. Der Kunde ist für eine Sicherung von Einstellungen und Daten verantwortlich. Bereits vorhandene oder verborgene Defekte, altersbedingte Ausfälle sowie die Kompatibilität mit Fremdsoftware und Fremdhardware sind nicht Teil der geschuldeten Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Zusätzliche, erst während der Arbeit erkennbare Leistungen werden nur nach Rücksprache ausgeführt.
13. Sicherheit, Montage und rechtmässige Nutzung
Der Kunde ist für eine fachgerechte Montage, ausreichende Abspannung und Sicherung von Antennen, Masten und Zubehör sowie für Erdung, Blitzschutz und die Beachtung von Wetter- und Standortbedingungen verantwortlich. Funkgeräte und Funkzubehör dürfen nur im Rahmen der am Einsatzort geltenden Zulassungen, Frequenzen, Leistungen und sonstigen Vorschriften betrieben werden. Produkte von Lorenz RF Systems sind ohne ausdrückliche schriftliche Zusicherung nicht für lebenswichtige oder sicherheitskritische Anwendungen bestimmt.
14. Haftung
Lorenz RF Systems haftet unbeschränkt für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, arglistig verschwiegene Mängel, Schäden an Leben oder Gesundheit sowie nach zwingenden produktsicherheits- und produkthaftungsrechtlichen Vorschriften. Im Übrigen wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen direkten Schaden begrenzt. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Daten- oder Einstellungsverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende Ansprüche von Konsumenten bleiben unberührt.
15. Geistiges Eigentum
Zeichnungen, Konstruktionen, Produktabbildungen, Texte, Anleitungen, Marken und sonstige Unterlagen von Lorenz RF Systems bleiben immaterialgüterrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, gewerbliche Nutzung, Nachfertigung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet, soweit keine zwingende gesetzliche Erlaubnis besteht.
16. Datenschutz
Verantwortliche Stelle für die Datenbearbeitung ist Lorenz RF Systems, Alexander Lorenz, Rietenbergstrasse 1, 5614 Sarmenstorf AG, Schweiz; Kontakt: info@lorenz-rf-systems.com. Bearbeitet werden insbesondere Stamm-, Kontakt-, Bestell-, Zahlungs-, Liefer-, Kommunikations- und Servicedaten, soweit dies für Angebot, Vertragsschluss, Zahlung, Versand, Kundendienst, Buchhaltung, Rechtsdurchsetzung und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Daten können zu diesen Zwecken an erforderliche Dienstleister weitergegeben werden, insbesondere Zahlungsdienstleister, Banken, Transport- und Zolldienstleister, IT- und Hostinganbieter sowie Behörden, soweit eine gesetzliche Pflicht besteht. Bei weltweiten Lieferungen oder dem Einsatz ausländischer Dienstleister kann eine Bearbeitung im Ausland stattfinden. Lorenz RF Systems trifft hierfür die nach dem anwendbaren Datenschutzrecht erforderlichen Massnahmen.
Personendaten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für die genannten Zwecke, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. Betroffene Personen können im Rahmen des anwendbaren Rechts Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung verlangen und einer nicht zwingend erforderlichen Bearbeitung widersprechen. Marketingmitteilungen werden nur im gesetzlich zulässigen Rahmen versandt. Eine ausführliche, an die tatsächlich eingesetzten Shop-, Zahlungs-, Analyse- und Hostingdienste angepasste Datenschutzerklärung auf der Website bleibt vorbehalten.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Bei Konsumenten bleiben zwingende Bestimmungen des anwendbaren Wohnsitzrechts sowie zwingende Gerichtsstände unberührt. Für Unternehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz von Lorenz RF Systems.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser AGB gelten nur für künftige Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart werden. Lorenz RF Systems bewahrt die für den jeweiligen Vertrag massgebende Fassung auf.
INDIVIDUALVEREINBARUNG
YAESU FT-991A - UMBAU ZUM SDR-TRANSCEIVER
Diese Vereinbarung ist für jeden Umbau gesondert abzuschliessen. Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lorenz RF Systems und geht ihnen für den nachstehend bezeichneten Umbau vor.
Gerät / Modell Yaesu FT-991A Seriennummer
Kunde / Rufzeichen Telefon / E-Mail
Vereinbarter Preis CHF ____________________ Auftragsdatum
Ausgangszustand /
bekannte Mängel Mitgeliefertes
Zubehör
A. Auftrag und Eingriff
Der Kunde beauftragt Lorenz RF Systems ausdrücklich mit dem vereinbarten Umbau seines eigenen Yaesu FT-991A zum SDR-Transceiver. Hierfür wird das Gerät geöffnet und technisch verändert. Der Kunde weiss, dass dadurch eine bestehende Herstellergarantie, Herstellerunterstützung oder ursprüngliche Konformitätsbewertung entfallen oder eingeschränkt werden kann.
B. Eigengebrauch und funkrechtliche Voraussetzungen
Der Auftrag betrifft ein einzelnes kundeneigenes Gerät und erfolgt für den rechtlich zulässigen Eigengebrauch des Kunden. Soweit für Änderung oder Betrieb erforderlich, bestätigt der Kunde, über die notwendige Amateurfunkzulassung zu verfügen. Das Gerät ist nicht mit dem Ziel des Weiterverkaufs umzubauen. Bei einer späteren Weitergabe muss der Kunde den Erwerber über die Änderung und deren Art informieren und alle anwendbaren Konformitäts- und Marktbereitstellungsvorschriften beachten. Lorenz RF Systems kann den Auftrag ablehnen oder stoppen, wenn rechtliche Voraussetzungen fehlen oder unklar sind.
C. Risiko, Zustand und Datensicherung
Der Umbau erfolgt auf eigenes technisches und betriebliches Risiko des Kunden. Der Kunde bestätigt, bekannte Fehler und Vorschäden vollständig angegeben und Einstellungen sowie sonstige Daten gesichert zu haben. Er ermächtigt Lorenz RF Systems zu den für den Umbau erforderlichen Funktions- und Empfangstests. Bereits vorhandene oder verborgene Defekte, altersbedingte Ausfälle und nicht vereinbarte Instandsetzungen sind nicht Bestandteil des Auftrags. Werden zusätzliche Arbeiten erforderlich, wird vor ihrer Ausführung die Zustimmung des Kunden eingeholt.
D. Ausschluss von Garantie und Gewährleistung
KEINE FREIWILLIGE GARANTIE
Lorenz RF Systems übernimmt keine Garantie oder Erfolgsgarantie für das kundeneigene Gerät, dessen weitere Lebensdauer, die Kompatibilität mit Fremdsoftware oder Fremdhardware sowie einen bestimmten Empfangs- oder Betriebserfolg. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Gewährleistung für den Umbau, die eingebauten Komponenten und das kundeneigene Gerät vollständig ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere bereits vorhandene oder verborgene Defekte, altersbedingte Ausfälle, Daten- und Einstellungsverlust sowie Folgestörungen.
Der Ausschluss gilt nicht für absichtlich oder grobfahrlässig fehlerhafte Arbeiten von Lorenz RF Systems, arglistig verschwiegene Umstände, Schäden an Leben oder Gesundheit sowie zwingende produktsicherheits-, produkthaftungs- oder andere gesetzliche Ansprüche. Zwingende Pflichten können durch diese Vereinbarung nicht auf den Kunden übertragen werden.
E. Bestätigung und Unterschriften
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, den beschriebenen Eingriff, den möglichen Verlust der Herstellerunterstützung, die funkrechtlichen Hinweise sowie den hervorgehobenen Garantie- und Gewährleistungsausschluss gelesen, verstanden und individuell vereinbart zu haben.
Ort, Datum Kunde / Rufzeichen
Unterschrift Kunde Unterschrift Lorenz RF Systems
